Strafrecht.

Hansastraße 72, 44137 Dortmund, Deutschland

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Foto Buchrücken Strafverteidigung
Foto Besprechungstisch vor Regal

Ihr Experte und Strafverteidiger für alle Bereiche des Strafrechts

Ich berate und verteidige als Fachanwalt für Strafrecht und Ex-Staatsanwalt seit über 23 Jahren in Dortmund und bundesweit in allen Bereichen des Strafrechts und im Ordnungswidrigkeitenrecht.

Meine Expertise bezieht sich hierbei, insbesondere auf folgende Bereiche:

Allgemeines Strafrecht

Mit dem Strafrecht will der Gesetzgeber die Gesellschaft vor sozialschädlichen Verhaltensweisen bewahren und elementare Werte des Gemeinschaftslebens schützen. Der Staat sanktioniert deshalb mit dem Strafrecht Verstöße gegen geschützte Rechtsgüter, insbesondere durch Strafen in Form von Geldstrafen oder Freiheitsstrafen.

Zum Strafrecht zählen u.a. folgende Verbrechens- und Vergehens­tat­bestände:

  • Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (Sexualstrafrecht), § 174 ff. StGB
  • Beleidigung, § 185 StGB
  • Körperverletzung, § 223 StGB
  • Nötigung, § 240 StGB
  • Bedrohung, § 241 StGB
  • Diebstahl, § 242 StGB
  • Unterschlagung, § 246 StGB
  • Raub, § 249
  • Erpressung, § 253 StGB
  • Hehlerei, 259 StGB
  • Betrug, § 263 StGB
  • Untreue, § 266 StGB
  • Urkundenfälschung, § 267
  • Sachbeschädigung, § 303 StGB
  • Brandstiftung, § 306 StGB
  • Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB
  • Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB
  • Mord, § 211 StGB
  • Totschlag, § 212 StGB

Betäubungsmittel­straf­recht

Das Betäubungsmittelstrafrecht bezieht sich auf das Rechtsgebiet, das sich mit Straftaten im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln (z.B. Marihuana, Haschisch, Kokain, Heroin oder Amphetaminen) befasst. 

Es umfasst Regelungen, die den Umgang mit illegalen Drogen regeln und die Strafen u.a. für den Besitz, Handel, Schmuggel und die Herstellung von Betäubungsmitteln festlegen.

Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht enthält Sondervorschriften für Jugendliche und Heranwachsende, also Personen zwischen 14 bis 21 Jahren, die im Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt sind.

Der wichtigste Unterschied zum allgemeinen (Erwachsenen-) Strafrecht besteht darin, dass das Jugendstrafrecht vom Erziehungsgedanken beherrscht ist.

Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht enthält Sondervorschriften für Jugendliche und Heranwachsende, also Personen zwischen 14 bis 21 Jahren, die im Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt sind.

Der wichtigste Unterschied zum allgemeinen (Erwachsenen-) Strafrecht besteht darin, dass das Jugendstrafrecht vom Erziehungsgedanken beherrscht ist.

Verkehrsstrafrecht / Verkehrs­ordnungs­widrigkeiten­recht

Das Verkehrsstrafrecht und das Verkehrs­ordnungs­widrigkeiten­recht sanktionieren Verstöße gegen Verkehrsvorschriften und dienen in erster Linie der Verkehrssicherheit.

Geregelt sind diese Rechtsgebiete, insbesondere im Strafgesetzbuch (StGB), im Straßenverkehrsgesetz (StVG) und anderen Gesetzen. 

Ordnungs­widrigkeiten­recht

Das Ordnungswidrigkeitenrecht ist – wie das Strafrecht - staatliches Sanktionsrecht. Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahnung mit einer Geldbuße zulässt.

Im Gegensatz zu Straftaten handelt es sich bei den Ordnungswidrigkeiten jedoch um nicht so erhebliche Gesetzesverstöße mit geringerem Unrechtsgehalt. Geregelt ist das Ordnungswidrigkeitenrecht im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) und zahlreichen weiteren Spezialgesetzen Bußgeldtatbestände geregelt.

Ordnungs­widrigkeiten­recht

Das Ordnungswidrigkeitenrecht ist – wie das Strafrecht - staatliches Sanktionsrecht. Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahnung mit einer Geldbuße zulässt.

Im Gegensatz zu Straftaten handelt es sich bei den Ordnungswidrigkeiten jedoch um nicht so erhebliche Gesetzesverstöße mit geringerem Unrechtsgehalt. Geregelt ist das Ordnungswidrigkeitenrecht im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) und zahlreichen weiteren Spezialgesetzen Bußgeldtatbestände geregelt.

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