Über 25 Jahre Ihr Experte für Strafrecht und Strafverteidigung.
Über meine Kanzlei
Stefanstraße 2, 44135 Dortmund, Deutschland
Meine Strafrechtskanzlei – zentral gelegen im Herzen Dortmunds
Meine auf das Strafrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei befindet sich in zentraler Lage mitten in der Dortmunder Innenstadt, direkt am belebten Ostenhellweg. Die Kanzleiräume finden Sie in der Stefanstraße 2, 44135 Dortmund (Eingang Ecke Brüderweg) – und damit nur wenige Gehminuten von den wichtigsten Gerichten entfernt.
Der U-Bahnhof Reinoldikirche liegt in unmittelbarer Nähe und ist bequem zu Fuß erreichbar. Auch der Dortmunder Hauptbahnhof ist in kurzer Zeit fußläufig erreichbar, was eine unkomplizierte Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln ermöglicht.
Für die Anfahrt mit dem Auto stehen in der direkten Umgebung mehrere zentrale Parkmöglichkeiten zur Verfügung – unter anderem das CONTIPARK Parkhaus Kuckelke, der Parkplatz Schwanenwall 36 sowie das Schwanenwall 1 Parking. Alle genannten Parkplätze sind nur wenige Gehminuten von der Kanzlei entfernt.
Ob Beratung oder Verteidigung – ich stehe Ihnen im Herzen Dortmunds mit kompetenter und engagierter strafrechtlicher Unterstützung zur Seite.
Rechtsanwalt Christian Kucera
Ich wurde 1969 in Hagen (Westfalen) geboren und studierte an der Ruhr-Universität-Bochum. Bereits im Studium entschied ich mich für eine konsequente Spezialisierung auf dem Gebiet des Straf- und Strafprozessrechts sowie der Kriminologie.
Nach dem ersten juristischen Staatsexamen setzte ich diese Spezialisierung im zweijährigen Rechtsreferendariat durch Stationen bei der Schwerpunktabteilung für Wirtschaftsdelikte der Staatsanwaltschaft Bochum, bei Abteilungen für allgemeine Strafsachen sowie für Jugendstrafsachen des Amtsgerichts Bochum sowie bei einer bundesweit tätigen Strafverteidigerkanzlei in Hamm fort.
Schon während des gesamten Rechtsreferendariates war ich als freiberuflicher Mitarbeiter für eine bundesweit tätige Strafverteidigerkanzlei in Hamm tätig.
Das zweite juristische Staatsexamen absolvierte ich mit Prädikat und war anschließend als Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf in einer Abteilung für allgemeine Strafsachen tätig.
Im Jahr 2000 ließ ich mich als Rechtsanwalt in Dortmund nieder. Im Jahr 2003 verlieh mir die Rechtsanwaltskammer die Befugnis, die Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht" zu führen.
Ich bin seit über 25 Jahren bundesweit als Strafverteidiger auf dem Gebiet des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts tätig.
Zudem war ich mehrere Jahre in der Juristenausbildung tätig und bereitete u.a. für die juristischen Repetitorien Dr. Hanisch in Bochum und Alpmann & Schmidt in Münster Jurastudenten sowie Rechtsreferendare auf das Referendar- bzw. Assessorexamen vor.
Des Weiteren bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) sowie der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV.

Veröffentlichungen in Fachzeitschriften:
- „Zur Urkundsqualität von Verkehrszeichen“,
in: Zeitschrift für Studium und praktische Ausbildung - (JuS) 2000, S. 208 - „Juristische Aspekte der genetischen Beratung bei Patchwork-Familien“,
in: Medizinische Genetik - (medgen), Heft Nr. 4, 2003, S. 399 ff.
Transparenz durch Fortbildung
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen sich fortbilden; Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bilden sich fort. Um die Qualität anwaltlicher Dienstleistungen sichtbar zu machen und das Fortbildungsengagement der Anwaltschaft weiter zu fördern, hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) eine DAV-Fortbildungsbescheinigung geschaffen, die denjenigen Mitgliedern ausgestellt wird, die sich regelmäßig fortbilden. Neben der Bescheinigung, die aufzeigt, in welchem Bereich sich der Rechtsanwalt fortgebildet hat und damit für die Mandanten Transparenz schafft, werden die Inhaber der Fortbildungsbescheinigung in der Internet-Suchmaschine der Deutschen Anwaltauskunft (www.anwaltauskunft.de) besonders ausgewiesen.

Kooperationen
Nicht selten haben Strafrechtsfälle Bezüge zu anderen Rechtsgebieten, die nicht zu der Expertise eines Strafverteidigers gehören und die manchmal Spezialwissen erfordern. In solchen Fällen greife ich auf meine Netzwerkpartner zurück.
Insbesondere bei familienrechtlichen Bezügen, die in Strafrechtsfällen nicht selten sind, unterhalte ich seit über 25 Jahren eine ständige Kooperation mit Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Ines Maas aus Bochum.



